Rechte & Pflichten als Pflegeazubi: Das musst du wissen

Dein rechtlicher Rahmen

Als Pflegeazubi hast du Rechte UND Pflichten. Diese sind in verschiedenen Gesetzen geregelt:

💡 Gut zu wissen Tarifverträge (z.B. TVAöD, TVöD) können bessere Regelungen vorsehen als das Gesetz. Das Gesetz ist immer nur der Mindeststandard!

Deine Rechte als Azubi

✅ Recht auf Ausbildung

Du hast Anspruch auf eine qualifizierte Ausbildung gemäß Ausbildungsplan. Dein Betrieb muss dir alle nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln – und zwar während der Arbeitszeit, nicht nebenbei.

✅ Recht auf Vergütung

Du erhältst eine angemessene Ausbildungsvergütung, die jährlich steigt. Seit 2020 gilt ein Mindestausbildungsgehalt. Tarifverträge liegen meist darüber.

✅ Recht auf Freistellung

Für Berufsschule, Prüfungen und Prüfungsvorbereitung wirst du freigestellt – bei voller Bezahlung. An Berufsschultagen mit mehr als 5 Stunden darfst du nicht mehr in den Betrieb.

✅ Recht auf Urlaub

Mindestens 24 Werktage (6-Tage-Woche) bzw. 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche). Unter 18: mehr Urlaub (siehe unten). Urlaub sollte möglichst zusammenhängend in den Schulferien liegen.

✅ Recht auf Zeugnis

Am Ende der Ausbildung hast du Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Auch Zwischenzeugnisse kannst du verlangen.

Deine Pflichten als Azubi

📋 Lernpflicht

Du musst dich bemühen, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Das bedeutet: Aktiv lernen, Aufgaben gewissenhaft erledigen, am Unterricht teilnehmen.

📋 Weisungspflicht

Du musst den Anweisungen deiner Ausbilder und Praxisanleiter folgen – sofern diese im Rahmen der Ausbildung liegen und nicht rechtswidrig sind.

📋 Sorgfaltspflicht

Aufgaben sorgfältig ausführen, Arbeitsmittel pfleglich behandeln, Schweigepflicht einhalten. Gerade in der Pflege: Patientensicherheit geht vor!

📋 Berichtsheftpflicht

Das Berichtsheft muss regelmäßig und vollständig geführt werden. Ohne vollständiges Berichtsheft keine Prüfungszulassung!

📋 Teilnahmepflicht

Teilnahme an Berufsschule, praktischer Ausbildung und Prüfungen ist Pflicht. Fehlzeiten müssen unverzüglich gemeldet und ggf. nachgewiesen werden.

Arbeitszeiten

👤 Volljährige (ab 18)

  • Max. 8 Std./Tag
  • Max. 48 Std./Woche
  • Pause: 30 Min. ab 6 Std., 45 Min. ab 9 Std.
  • Ruhezeit: Mind. 11 Std. zwischen Schichten
  • Nachtarbeit erlaubt
  • Wochenendarbeit mit Ausgleich möglich

👦 Minderjährige (unter 18)

  • Max. 8 Std./Tag
  • Max. 40 Std./Woche
  • Pause: 30 Min. ab 4,5 Std., 60 Min. ab 6 Std.
  • Ruhezeit: Mind. 12 Std.
  • Keine Nachtarbeit (20-6 Uhr)
  • Samstag/Sonntag nur in Ausnahmen
⚠️ Schichtdienst in der Pflege Auch in der Ausbildung kann Schichtdienst vorkommen. Aber: Minderjährige dürfen nicht im Nachtdienst (20-6 Uhr) eingesetzt werden. Frühdienst ab 6 Uhr ist erlaubt.

Urlaubsanspruch

Alter zu Jahresbeginn Urlaubstage (Werktage) Bei 5-Tage-Woche
Unter 16 Jahre 30 Werktage 25 Arbeitstage
Unter 17 Jahre 27 Werktage 23 Arbeitstage
Unter 18 Jahre 25 Werktage 21 Arbeitstage
Ab 18 Jahre 24 Werktage (Minimum) 20 Arbeitstage
TVAöD/TVöD Oft 28-30 Tage Je nach Tarifvertrag
✅ Tipp Schau in deinen Ausbildungsvertrag und den geltenden Tarifvertrag! Dort steht dein tatsächlicher Urlaubsanspruch – oft mehr als das gesetzliche Minimum.

Überstunden & Mehrarbeit

Grundsätzlich gilt: Überstunden sind in der Ausbildung die Ausnahme!

🚨 Nicht erlaubt "Wir haben Personalmangel, du musst länger bleiben" ist KEIN Grund für regelmäßige Überstunden in der Ausbildung. Sprich mit deiner JAV, dem Betriebsrat oder der Pflegeschule!

Kündigung & Probezeit

Probezeit

Nach der Probezeit

💡 Kündigungsschutz Nach der Probezeit genießt du als Azubi besonderen Kündigungsschutz. Der Betrieb kann dir nicht einfach kündigen – es braucht einen wichtigen Grund und meist vorherige Abmahnungen.

Bei Problemen: Anlaufstellen

Häufige Fragen

Wie viel Urlaub steht mir als Pflegeazubi zu?
Mindestens 24 Werktage (bei 6-Tage-Woche) bzw. 20 Arbeitstage (bei 5-Tage-Woche). Unter 18 Jahren: 25-30 Werktage je nach Alter. Tarifverträge können mehr vorsehen.
Muss ich als Azubi Überstunden machen?
Grundsätzlich nein! Überstunden sind in der Ausbildung nur in Ausnahmefällen erlaubt und müssen zeitnah ausgeglichen werden. Bei Minderjährigen sind sie praktisch verboten.
Darf ich als Azubi im Nachtdienst arbeiten?
Als Volljähriger ja, mit Ausgleich. Als Minderjähriger ist Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr verboten. Frühdienst ab 6 Uhr ist auch für Minderjährige erlaubt.
Was passiert bei zu vielen Fehlzeiten?
Max. 10% Fehlzeiten sind erlaubt (ca. 250 Praxisstunden, ca. 210 Theoriestunden). Bei mehr droht die Nicht-Zulassung zur Prüfung oder Verlängerung der Ausbildung.
Kann mir während der Ausbildung gekündigt werden?
In der Probezeit (6 Monate): Ja, ohne Grund. Danach nur bei wichtigem Grund (z.B. schwere Pflichtverletzung). Du genießt besonderen Kündigungsschutz.