Dein rechtlicher Rahmen
Als Pflegeazubi hast du Rechte UND Pflichten. Diese sind in verschiedenen Gesetzen geregelt:
- Pflegeberufegesetz (PflBG) – Speziell für die Pflegeausbildung
- Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Allgemeines Ausbildungsrecht
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) – Für Azubis unter 18
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – Für volljährige Azubis
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) – Urlaubsansprüche
Deine Rechte als Azubi
✅ Recht auf Ausbildung
Du hast Anspruch auf eine qualifizierte Ausbildung gemäß Ausbildungsplan. Dein Betrieb muss dir alle nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln – und zwar während der Arbeitszeit, nicht nebenbei.
✅ Recht auf Vergütung
Du erhältst eine angemessene Ausbildungsvergütung, die jährlich steigt. Seit 2020 gilt ein Mindestausbildungsgehalt. Tarifverträge liegen meist darüber.
✅ Recht auf Freistellung
Für Berufsschule, Prüfungen und Prüfungsvorbereitung wirst du freigestellt – bei voller Bezahlung. An Berufsschultagen mit mehr als 5 Stunden darfst du nicht mehr in den Betrieb.
✅ Recht auf Urlaub
Mindestens 24 Werktage (6-Tage-Woche) bzw. 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche). Unter 18: mehr Urlaub (siehe unten). Urlaub sollte möglichst zusammenhängend in den Schulferien liegen.
✅ Recht auf Zeugnis
Am Ende der Ausbildung hast du Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Auch Zwischenzeugnisse kannst du verlangen.
Deine Pflichten als Azubi
📋 Lernpflicht
Du musst dich bemühen, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Das bedeutet: Aktiv lernen, Aufgaben gewissenhaft erledigen, am Unterricht teilnehmen.
📋 Weisungspflicht
Du musst den Anweisungen deiner Ausbilder und Praxisanleiter folgen – sofern diese im Rahmen der Ausbildung liegen und nicht rechtswidrig sind.
📋 Sorgfaltspflicht
Aufgaben sorgfältig ausführen, Arbeitsmittel pfleglich behandeln, Schweigepflicht einhalten. Gerade in der Pflege: Patientensicherheit geht vor!
📋 Berichtsheftpflicht
Das Berichtsheft muss regelmäßig und vollständig geführt werden. Ohne vollständiges Berichtsheft keine Prüfungszulassung!
📋 Teilnahmepflicht
Teilnahme an Berufsschule, praktischer Ausbildung und Prüfungen ist Pflicht. Fehlzeiten müssen unverzüglich gemeldet und ggf. nachgewiesen werden.
Arbeitszeiten
👤 Volljährige (ab 18)
- Max. 8 Std./Tag
- Max. 48 Std./Woche
- Pause: 30 Min. ab 6 Std., 45 Min. ab 9 Std.
- Ruhezeit: Mind. 11 Std. zwischen Schichten
- Nachtarbeit erlaubt
- Wochenendarbeit mit Ausgleich möglich
👦 Minderjährige (unter 18)
- Max. 8 Std./Tag
- Max. 40 Std./Woche
- Pause: 30 Min. ab 4,5 Std., 60 Min. ab 6 Std.
- Ruhezeit: Mind. 12 Std.
- Keine Nachtarbeit (20-6 Uhr)
- Samstag/Sonntag nur in Ausnahmen
Urlaubsanspruch
| Alter zu Jahresbeginn | Urlaubstage (Werktage) | Bei 5-Tage-Woche |
|---|---|---|
| Unter 16 Jahre | 30 Werktage | 25 Arbeitstage |
| Unter 17 Jahre | 27 Werktage | 23 Arbeitstage |
| Unter 18 Jahre | 25 Werktage | 21 Arbeitstage |
| Ab 18 Jahre | 24 Werktage (Minimum) | 20 Arbeitstage |
| TVAöD/TVöD | Oft 28-30 Tage | Je nach Tarifvertrag |
Überstunden & Mehrarbeit
Grundsätzlich gilt: Überstunden sind in der Ausbildung die Ausnahme!
- Überstunden müssen zeitnah ausgeglichen werden (Freizeit oder Vergütung)
- Bei Minderjährigen sind Überstunden praktisch verboten
- Die Ausbildungszeit darf nicht regelmäßig überschritten werden
- Du darfst nicht alleine arbeiten, nur weil Personal fehlt
Kündigung & Probezeit
Probezeit
- In der Pflegeausbildung: 6 Monate
- Kündigung in der Probezeit: Ohne Angabe von Gründen möglich, fristlos
- Kündigung muss schriftlich erfolgen
Nach der Probezeit
- Ordentliche Kündigung durch Azubi: 4 Wochen Frist
- Ordentliche Kündigung durch Betrieb: Nur bei wichtigem Grund!
- Fristlose Kündigung: Nur bei schwerwiegenden Gründen (z.B. Diebstahl, schwere Pflichtverletzung)
Bei Problemen: Anlaufstellen
- Praxisanleitung / Ausbildungskoordination – Erste Anlaufstelle im Betrieb
- Pflegeschule – Deine Lehrer können vermitteln
- JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) – Vertritt deine Interessen
- Betriebsrat – Bei Konflikten mit dem Arbeitgeber
- Gewerkschaft (ver.di) – Beratung und Rechtsschutz
- Zuständige Stelle – Bezirksregierung, Landespflegekammer